Der Wirtschaftsausschuss des Landtages NRW hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember die Regelungen des § 61a des Landeswassergesetzes NRW zur Dichtheitsprüfung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Nach bisherigem Sachstand soll Anfang 2012 ein neuer Gesetzesentwurf eingebracht werden.
Aufgrund der Aussetzung der Regelungen zur Dichtheitsprüfung durch das Land wird die Stadt Meckenheim ihre entsprechenden Regelungen in der Entwässerungssatzung zunächst nicht weiter verfolgen und diese bis zu einer gesetzlichen Regelung durch das Land ebenfalls außer Kraft setzen.
Die Verwaltung wird sich mit dem Thema neu befassen, wenn eine konkrete Gesetzgebung in Düsseldorf erfolgt ist.
Die derzeitige politische Diskussion lässt erkennen, dass die bisher ausgestellten Bescheinigungen zur Dichtheitsprüfung ihre Gültigkeit behalten.
Es bleibt jedoch zu beachten, dass bei Neubauten die Dichtheitsprüfung nach wie vor und uneingeschränkt notwendig ist!
Pressemitteilung der Stadt Meckenheim:
Marion Lübbehüsen (Pressesprecherin)
-Öffentlichkeitsarbeit-
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53340 Meckenheim
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