
In den letzten Wochen waren in den Medien Überschriften wie „NRW lockert
Auflagen für Kanal-TÜV“ zu lesen.
Grundlage hierfür ist ein gemeinsamer Antrag verschiedener Fraktionen im Landtag.
Gleichzeitig hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW am 17. Juni einen ergänzenden Erlass zum Thema Dichtheitsprüfung veröffentlicht.
Wesentliche Gesichtspunkte hierbei sind die Schadensklassifizierung
mit Hilfe eines Bildreferenzkataloges, die Anwendung einer Muster-
Dichtheitsprüfungsbescheinigung, die Art der Prüfmethoden und den Zeitpunkt der
Prüfung im privaten Bereich.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Meckenheim haben hierzu ausführliche Informationen und eine Gegenüberstellung mit den- in einer Satzung- festgelegten Regelungen der Stadt Meckenheim auf der Internetseite (www.meckenheim.de) zusammengestellt.
Durch den Erlass des Ministeriums ergeben sich für die Bürger in Meckenheim keine Änderungen.
Weitere eingehende Informationen bietet ein kompletter Themenbereich
„Dichtheitsprüfung“, der ebenfalls im Internet hinterlegt ist.
Persönlich stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Verkehr und Grünflächen Denis Steger, Tel. (02225) 2917167 oder
Peter Daube, Tel: (02225) 917166 für Rückfragen oder Beratungen
zur Verfügung.
Pressemitteilung der Stadt Meckenheim:
Marion Lübbehüsen (Pressesprecherin)
-Öffentlichkeitsarbeit-
Bahnhofstraße 22
53340 Meckenheim
Telefon: (02225) 917-201
Telefax: (02225) 917-66125
E-Mail: marion.luebbehuesen@meckenheim.de
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